Ja. Wenn Sie einen Teil ­Ihres Einfamilienhauses untervermieten, mindert das den Eigenmietwert. Denn dieser ist ja quasi der Mietzins, den Sie zahlen müssten, wenn Sie Ihr ­eigenes Haus mieten würden. Und wenn Sie einen Teil nicht beanspruchen, würde in einem Mietverhältnis Ihr Mietzins ­sinken.

Das heisst: Sie können den Eigenmietwert entsprechend der Untervermietung selber anpassen. Im Kanton Appenzell Ausserrhoden kommt dafür folgende Formel zur Anwendung: Anzahl Zimmer plus 1. Die Zahl der fremdgenutzten Zimmer wird anschliessend durch dieses Resultat geteilt (in Ihrem Fall: 1 durch 6). Für Ihr Fünf-Zimmer-Einfamilienhaus, bei dem Sie ein Zimmer untervermietet haben, bedeutet das eine Reduktion des Eigenmietwerts um 16,66 Prozent. An­dererseits müssen Sie in der Steuererklärung neu die Mietzinsen des Untermieters als ­Einkünfte eintragen.