Ja. Die Pro Senectute etwa empfiehlt einen Stundenansatz von 25 bis 30 Franken. Dazu kommen die Spesen. Wenn Sie kein Honorar einsetzen, wird auf Begehren Ihrer Tochter ­allenfalls die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) einen Stundenansatz fest­legen.