Ja. Bei den Postschatz­scheinen handelt es sich um ein Darlehen, das Sie der italienischen Post gegeben haben. Dafür erhalten Sie regelmässig einen Zins. Deshalb ist es nachvollziehbar, dass der Schuldner der Postschatzscheine, also die Post, den italienischen Steuer­behörden angeben muss, wem sie den Zins ausgezahlt. Im Rahmen des automatischen Informationsaustausches in Steuer­sachen, der seit Anfang 2017 zwischen der Schweiz und Italien gilt, gelangen Ihre Daten auch zu den Schweizer Steuerbehörden.