Ja, das ist möglich. Wenn Sie das elterliche Haus im Rahmen der Erbteilung allein übernehmen und Ihre Geschwister auszahlen, wird die Grundstückgewinnsteuer aufgeschoben. Sie müssen diese erst dann zahlen, wenn Sie das Haus verkaufen. Massgeblich für die Berechnung der Grundstückgewinnsteuer sind dann der Preis, den Ihre Eltern einst für die Liegenschaft bezahlt hatten, allfällige wertsteigernde Investitionen, der von Ihnen erzielte Verkaufspreis sowie die Haltedauer des Hauses durch Ihre Eltern und Sie.

Die geschätzte Steuerlast bei ­einem späteren Verkauf kennen Sie noch nicht. Sie können aber mit den Geschwistern aushandeln, dass die Grundstückgewinnsteuer, die im Zeitpunkt der Erbteilung anfallen würde, falls das Haus an Dritte verkauft würde, an Ihren Übernahmepreis angerechnet wird.