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K-Geld - 05/2019

K-Geld 05/2019

Im Internet in die Falle gelockt
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Im Internet in die Falle gelockt

| Die Methoden betrügerischer Bitcoin- und Devisen­handelsplattformen werden immer raffinierter: Die Gauner werben mit Prominenten und bringen ihre Opfer dazu, ­einen Fernzugriff auf ihren Computer zu gewähren. Weiter
 
Internet-Banking: Das Risiko tragen die Kunden
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Internet-Banking: Das Risiko tragen die Kunden

| Neue Technologien wie Gesichts- oder Fingerabdruck­erkennung beim E-Banking bergen Risiken. Banken schieben sie im Kleingedruckten auf die Kunden ab. Weiter
 
Glosse: Natur pur für Anleger
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Glosse: Natur pur für Anleger

 
Mit Elan einfacher zu einer Eigenheim-Hypothek
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Mit Elan einfacher zu einer Eigenheim-Hypothek

Wer bei den Banken wegen zu geringem Einkommen keine Hypothek erhält, sollte es beim Kreditgeber Elan versuchen. Weiter
 
Günstiges Euro-Konto – in Deutschland
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Günstiges Euro-Konto – in Deutschland

Bei Schweizer Banken sind Euro-Konten teuer. Eine Berliner Internetbank ­bietet nun eine ­attraktive Alternative an – die allerdings auch Nachteile hat. Weiter
 
Behörde korrigiert zu hohe Steuereinschätzung
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Behörde korrigiert zu hohe Steuereinschätzung

| Ein Wohneigentümer zahlte jahrelang zu hohe Steuern, weil ihm die Gemeinde ­einen falschen Eigenmietwert mitgeteilt hatte. Das Steueramt weigerte sich, die Einschätzung rückwirkend zu berichtigen. Dann schaltete sich K-Geld ein. Weiter
 
Immobilienhandel: Vorsicht, Zusatzsteuern
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Immobilienhandel: Vorsicht, Zusatzsteuern

| Wer systematisch Liegenschaften kauft und verkauft, muss aufpassen: Statt der günstigen Grundstück­gewinnsteuer drohen die volle Einkommenssteuer und Sozialabgaben. Weiter
 
Grundstückgewinn: Nur übliche Provision abzugsfähig
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Grundstückgewinn: Nur übliche Provision abzugsfähig

Die Kantone bestimmen, in welchem Umfang Maklerprovisionen von der Grundstückgewinnsteuer abziehbar sind. Wohnungsverkäufer sollten also nicht davon ausgehen, dass sie diese Kosten in jedem Fall voll abrechnen können. Weiter
 
Willensvollstrecker: Vertreter des Verstorbenen – nicht der Erben
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Willensvollstrecker: Vertreter des Verstorbenen – nicht der Erben

| Erbengemeinschaften sind nicht handlungsfähig, wenn sich die Erben nicht einig sind. Mit einem Willens­vollstrecker lässt sich die sorgfältige Verwaltung der Erbschaft bis zur Teilung ­sichern. Weiter
 
Autoversicherung: Nur für die gefahrenen Kilometer zahlen
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Autoversicherung: Nur für die gefahrenen Kilometer zahlen

| Mit der Autoversicherung Flexdrive können Wenigfahrer jedes Jahr mehrere Hundert Franken Prämie sparen. Das zeigt ein Vergleich von K-Geld. Dafür braucht es allerdings ­ein Gerät im Auto, das viele Daten sammelt. Weiter