Pensionskassenbeiträge: Amtlich bewilligte Ungleichbehandlung
| Arbeitgeber müssen in die Pensionskasse mindestens gleich viel einzahlen wie ihre Angestellten – aber nur im Total, nicht individuell für jeden Mitarbeiter. Die finanziellen Folgen können für Angestellte gravierend sein, wie ein Fall aus dem Kanton Bern zeigt.
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