Nein. Sie müssen mit einer Kürzung rechnen, wenn Sie von der Pensionskasse neun Monate früher eine Rente wollen, als dies das Reglement vorsieht. Falls Sie das verhindern möchten, müssen Sie bis Alter 65 arbeiten. Sie können trotzdem ab 64 Jahren und drei Monaten die AHV-Rente beziehen. Das hat aber den Nachteil, dass Ihr Gesamteinkommen höher wird und Sie mehr Einkommenssteuer zahlen müssen.