Nein, das ist nicht möglich. Basis für die Berechnung des 3a-Abzugs in der Steuererklärung bildet ausschliesslich das Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit – also der Lohn von Ihrem Arbeitgeber und die Ausbildungszulage. Die AHV-Rente und die Kinderrente gehören nicht dazu.