Ja. Sie arbeiten über das Pensionierungsalter hinaus. Deshalb dürfen Sie auch weiterhin in die steuerbegünstigte Säule 3a einzahlen. Konsequenz: Sie müssen das letzte Konto erst auflösen, wenn Sie die Erwerbstätigkeit aufgeben – aber spätestens mit 70 (Frauen mit 69).

Eine gestaffelte Auszahlung diverser 3a-Konten – verteilt über mehrere Jahre – ist also auch in diesem Fall erlaubt. Beachten Sie aber, dass Sie das einzelne Konto immer ganz auflösen müssen, ein Teilbezug von einem einzelnen Konto ist nicht erlaubt. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie nach dem 65. Geburtstag  weiterhin Beiträge in die 3. Säule einzahlen oder nicht.