Nein. Der Einlegerschutz der Schweizer Banken gilt für Kontoguthaben und Kassenobligationen. Sie hingegen haben eine «richtige» Obligation gekauft, Sie haben also quasi der Kaupthing Bank ein Darlehen gegeben. Für solche Anleihen an Firmen (oder Staaten) gibt es keinen Einlegerschutz.

Im Übrigen bestreitet die Clientis Bernerland Bank, dass man Ihnen diese Obligation mit dem Argument des Einlegerschutzes verkauft habe. Zudem habe Kaupthing damals ein gutes Rating gehabt.

Die Situation der Kaupthing Bank sieht heute so aus: In Konkurs gegangen ist die Genfer Zweigniederlassung der Kaupthing Bank Luxemburg. Diese hatte in der Schweiz Spargelder mit einem hohen Zinssatz angelockt. Die Sparer wurden in der Zwischenzeit bis zum Betrag von 30 000 Franken durch die Schweizer Einlagensicherung entschädigt. Weil es sich eben um Kontoguthaben handelte.

Das Kaupthing-Mutterhaus in Island existiert nach wie vor – allerdings in einem desolaten Zustand mit ungewissem Ausgang. Diesem Mutterhaus haben Sie mit Ihrer Obligation ein Darlehen gewährt. Es läuft im Februar 2010 ab. Ob Sie dannzumal die vollen 20 000 Franken oder nur einen Teilbetrag zurückerhalten, ist offen. Das hängt davon ab, ob der praktisch bankrotte Staat Island die Bank retten kann.

Verkaufen können Sie die Obligation nicht, der Kurs liegt bei 5 Prozent des Nominalwerts. Sie können nur hoffen, dass sich die Situation wieder beruhigt.

Übrigens: Seit dem 22. Dezember 2008 liegt die Höchstgrenze für den Einlegerschutz bei 100 000 Franken.