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Artikel | K-Geld 04/2008

Falle für junge Leute

Die Groupe Mutuel verkaufte einer Lehrtochter eine völlig überflüssige Fonds-police. Dank K-Geld konnte die junge Frau ohne Geldverlust kündigen.

Es ist leider eher die Regel als die Ausnahme: Junge Leute verkaufen ihren noch jüngeren Kolleginnen und Kollegen eine teure Versicherung. Und das Resultat ist immer das Gleiche: Die Käufer erwerben so einen Versicherungsschutz, den sie gar nicht brauchen. Und sie gehen einen Vertrag für eine sehr lange Zahldauer ein, den sie in der Regel nicht einhalten können.

Auch die 20-jährige Josy Rathemann aus Solothurn (Name geändert) fiel auf einen solchen Versicherungsverkäufer herein. Sie macht bei der Migros eine Lehre als Detailhandels-Fachfrau und verdient rund 950 Franken im Monat.

Trotzdem verkauft ihr ein Vermittler eine Fondspolice, für die sie jeden Monat 100 Franken hätte zahlen müssen. Vermittler machen das nur, weil sie mit dem Verkauf dieser Produkte satte Provisionen verdienen (siehe K-Geld 3/08).


Wer den Vertrag kündigt, verliert Geld

Doch gerade jungen Käuferinnen und Käufern bringen solche Fondspolicen nichts. Denn sie kaufen damit auch einen völlig nutzlosen Versicherungsschutz: Ihre Eltern würden im Todesfall Geld erhalten – was in der Regel nicht nötig ist.

Und solche Verträge sind immer mit einer langen Laufzeit verbunden. Rathemann hätte 35 Jahre lang zahlen müssen. Nur wenige halten eine solch lange Vertragsdauer durch. Rund die Hälfte der Fondspolicen wird vorzeitig gekündigt, was immer mit einem Geldverlust verbunden ist.

Josy Rathemann merkte schon bald nach dem Abschluss des Vertrags, dass sie da einen Blödsinn unterzeichnet hatte – und kündigte sofort.

Doch die Versicherung, die Groupe Mutuel, gab sich stur. Josy Rathemann könne erst nach einem Jahr aus dem Vertrag aussteigen. Besonders pikant dabei: Hätte die 20-Jährige ein Jahr lang gezahlt und dann gekündigt, hätte sie dennoch keinen Rappen zurückerhalten.

Die Groupe Mutuel lenkte erst ein, als sich K-Geld einschaltete. Jetzt hiess es plötzlich, der Vertrag sei ohne Verpflichtungen aufgelöst, noch bevor Rathemann überhaupt etwas eingezahlt habe. Das sei aber «eine Ausnahme», betont die Versicherung.

25. August 2008 | Ernst Meierhofer


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