Werden Angestellte mit Pensionskasse pensioniert, dürfen Sie im betreffenden Jahr noch den Maximalbetrag in die 3. Säule einzahlen – auch wenn sie zum Beispiel schon ab Anfang Februar die AHV-Rente beziehen. 2014 beträgt der Abzug für Angestellte 6739 Franken.

Doch was gilt, wenn der frischgebackene Rentner noch im selben Jahr anfängt, als Selbständiger zu arbeiten? Dann kann er doppelt einzahlen: Einmal den Abzug für Angestellte. Und zus&aum...