Für Norbert Fuchs aus Aarau (Name geändert) war es ein Schock: Mit 59 Jahren erhielt er von seinem Arbeitgeber die Kündigung, weil es der Firma wirtschaftlich schlecht ging. Immerhin erhielt er quasi als Trost eine Abgangsentschädigung von zwei Monatslöhnen. Sie sollte den Verlust des Arbeitsplatzes und damit ­seines Einkommens etwas ab­federn. Doch wie ist diese Entschädigung zu versteuern?

Grundsätzlich gelten Abfindungen als normales Ein...