Die Plafonierung beginnt dann, wenn Ihre Frau 64 wird – also in diesem Jahr. Die Plafonierung erfolgt unabhängig davon, ob Ihre Frau die Rente bezieht oder aufschiebt. Der Aufschub der AHV-Rente führt also nicht zum Aufschub der Plafonierung.

Plafonierung heisst: Die Altersrenten von zwei verheirateten Bezügern betragen höchstens 150 Prozent der Maximalrente. Die maximale Einzelrente beträgt zurzeit 2350 Franken pro Monat, ein Ehepaar erhält also aktuell nicht mehr als 3525 Franken im Monat. Zwei Rechenbeispiele:

  • Falls Sie als Mann bereits die maximale Rente von 2350 Franken beziehen und Ihre Frau auch einen Anspruch auf die Maximalrente hat, erhalten Sie nur noch 1763 Franken, sobald Ihre Frau ins AHV-Rentenalter kommt – egal ob sie die Rente aufschiebt oder nicht.
  • Falls Sie als Mann die maximale Rente von 2350 Franken beziehen und Ihre Frau einen Anspruch von nur 1800 Franken hat, erhalten Sie 1996 Franken, sobald Ihre Frau ins AHV-Alter kommt – egal ob sie die Rente aufschiebt oder nicht.