Ja. Steuerpflichtige müssen die Steuererklärung «wahrheitsgemäss und vollständig» ausfüllen. Und sie müssen der Steuererklärung ein Verzeichnis über «sämtliche» Wertschriften bei­legen, wie es im Gesetz heisst. Die Steuerbehörde macht dann die Veranlagung aufgrund der vollständig deklarierten Steuerfaktoren. Das Resultat kann durchaus sein, dass kein steuerbares Einkommen bzw. kein steuerbares Vermögen vorliegt. Diesen Entscheid zu treffen ist aber nicht Sache des Steuerpflichtigen.

Tipp: Sollte Ihnen die Auf­listung der einzelnen Aktien zu mühsam sein, können Sie bei der Bank einen Steuerauszug des Depots bestellen, im Wertschriftenverzeichnis erwähnen und der Steuererklärung bei­legen. Darin sind auch allfällige Dividenden verzeichnet, die Sie als Einkommen deklarieren müssten. Die meisten Banken verlangen dafür allerdings eine Gebühr.