In der Regel sehen Unterhaltsvereinbarungen vor, dass die Zahlungen bis zum Abschluss einer Erstausbildung zu entrichten sind. Falls Ihr Mann also weiterhin unterhaltspflichtig ist, so gehen seine Zahlungen künftig direkt an Ihre jetzt erwachsene Tochter.

Ihr Mann wird nach wie vor nach dem Grundtarif für Allein­stehende besteuert. Er darf künftig keinen Steuerabzug für die Alimentenzahlungen an ­die Tochter mehr vornehmen, aber dafür den Abzug für Kinder in Ausbildung sowie den Versicherungsabzug für die Tochter.

Solange Ihre Tochter bei Ihnen wohnt, profitieren Sie weiterhin vom günstigeren Steuertarif für Verheiratete. Sie dürfen aber keinerlei Abzüge mehr für Ihre Tochter vornehmen. 

Für Ihre Tochter sind die Alimente steuerfrei.