Die Luzerner Kantonalbank versucht, ihre Kunden von elektronischen Bankbelegen zu überzeugen. Mit dem Wechsel von Papier zum E-Banking könnten sie Portospesen sparen und angeblich «einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz» leisten, wirbt die Staatsbank. Zudem seien Dokumente über das E-Banking schneller verfügbar.
Nur: Wer bei der Luzerner Kantonalbank einen Beleg sucht, der älter ist als 720 Tage, wird nicht fündig. Nach dieser Frist sind Kontoauszüge oder Steuerbelege nicht mehr im E-Banking verfügbar. Benötigt ein Kunde ein älteres Dokument, hat er immerhin die Möglichkeit, dieses nachzubestellen. Das kostet ihn aber 5 Franken pro Dokument, bei aufwendigeren Nachforschungen sogar mindestens Fr. 54.05 pro Auftrag.
Kurze Fristen bei Basler und St. Galler Kantonalbank
Wie die Luzerner Kantonalbank drängen auch andere Schweizer Banken ihre Kunden dazu, sich Bankbelege elektronisch selbst zu besorgen. Ein Umfrage von K-Geld bei zwölf grossen Banken ergab: Bei der Berner Kantonalbank und der UBS sind Belege elektronisch 10 Jahre abrufbar. Bei der Postfinance gilt das erst für Belege seit April 2018, bei der Zürcher Kantonalbank seit 2021.
Sehr kurz sind die Archivfristen für die Kunden bei der Basler und der St. Galler Kantonalbank. Die beiden Staatsbanken unterscheiden verschiedene Arten von Dokumenten: Zahlungsbelege sind bei der St. Galler Kantonalbank nur 3 Monate lang greifbar, Kontoauszüge 1 Jahr, Steuerbelege immerhin 4 Jahre. Bei den Baslern bleiben ungelesene Belege für 1 Jahr abrufbar. Sobald sie gelesen wurden, reduziert sich die Frist bei Kontoauszügen auf 90 Tage und für steuerrelevante Dokumente wie Zinsausweise auf 180 Tage. Die Basler Kantonalbank schreibt: «Wir analysieren zurzeit, ob wir E-Dokumente der Kundschaft länger zur Verfügung stellen können.»
Kurze Aufbewahrungsfristen haben auch Kreditkartenfirmen. Bei der Cembra Money Bank beträgt die Dauer 1 Jahr, bei Swisscard 1,5 und bei Cornèrcard 2 Jahre. Immerhin: Zinsnachweise stellt Swisscard 10 Jahre zur Verfügung. Abrufen können Kunden die Monatsrechnungen und Zinsnachweise jeweils über die Internetportale oder die Handy-Apps der Kreditkartenfirmen.
Gut zu wissen: Alle Banken und Kreditkartenfirmen bewahren die Belege auf ihren internen Systemen für mindestens 10 Jahre auf. Nachbestellungen von nicht mehr im E-Banking vorhandenen Dokumenten bis 10 Jahre sind also möglich, aber kostenpflichtig – mit Ausnahme der Basler Kantonalbank und der Postfinance. Ein solcher Auftrag kostet in der Regel pauschal 5 bis 10 Franken.
Bei Credit Suisse und Raiffeisen fällt die Rechnung je nach Zeitaufwand anders aus. Dabei kommt ein Stundensatz von bis zu 120 Franken zur Anwendung.
Eigentlich wäre es für die Banken einfach, die Dokumente für Kunden 10 Jahre oder mehr zur Verfügung zu stellen. Denn elektronischer Speicherplatz kostet fast nichts mehr. Die Aargauische und die St. Galler Kantonalbank sowie Valiant sagen dazu, es sei nicht nur eine Frage der Speicherkosten. Die Archivierung von Belegen würde die Leistung des Datenbanksystems negativ beeinflussen.
Tipp: Bankbelege sollte man auf einer externen Festplatte zu Hause abspeichern oder zu Hause ausdrucken und aufbewahren. Nicht alle Banken verlangen von den Kunden eine Extragebühr für papierene Dokumente: Bei der Basler, der St. Galler und der Zürcher Kantonalbank zahlen Kunden bei Papierbelegen nur das Porto.
Banken müssen Belege zehn Jahre lang aufbewahren
In der Schweiz haben Private grundsätzlich keine Aufbewahrungspflichten. Bei vielen Kaufverträgen besteht aber eine Verjährungsfrist von 5 Jahren. Aus Beweisgründen sollte man darum Kontoauszüge, Transaktionsbelege und Kreditkartenabrechnungen so lange aufbewahren. Steuerbelege der Bank sollte man gar 15 Jahre behalten, weil Steuerverwaltungen innert dieser Frist Nachsteuerverfahren einleiten können. Den Beleg für die Höhe eines Erbvorbezuges, einer Schenkung oder den Auszug zum Kontostand vor der Heirat sollte man unbefristet behalten.
Banken sind gesetzlich dazu verpflichtet, Buchungsbelege, Geschäftsakten und -korrespondenz zehn Jahre lang aufzubewahren. Dann steht es ihnen frei, die Daten zu vernichten. Oft existieren Bankdokumente auf alten Datenträgern weiter, die aber wegen Softwarewechseln nicht mehr gelesen werden können.