Kontoauflösung: Die in Algerien lebende Schweizerin Michaela Douhka (Name geändert) hatte 1998 für ihre Tochter ein «Jugendsparkonto 25» bei der Graubündner Kantonalbank in Ilanz eröffnet. Die Tochter lebt seither in Algerien. 

Im Oktober 2014 besuchte die inzwischen 19-jährige Tochter  die Schweiz und wollte bei der Gelegenheit Geld vom Konto abheben. Doch das ging nicht. Die Bank verlangte ­vielmehr, sie müsse ihr Konto auflösen. Denn ihr Wohnsitz sei im Ausland. Die Geschäfts­-bedin­gungen der Bank liessen der Kundin keine Wahl.

Stossend war jedoch, dass die Kantonalbank für die er­zwungene Auf­lösung 73 Franken Kündigungsgebühr verlangte – also für einen Aufwand, den sie selbst veranlasst hatte. 

Zu K-Geld sagte ein Sprecher, das sei ein Versehen gewesen. In solchen Fällen werde die ­Kontoauflösungsgebühr selbstverständlich aus Kulanz erlassen. Die Kantonalbank entschuldigte sich und überwies der Tochter 100 Franken. «Das hat mich angenehm überrascht», freut sich Douhka. «Vielleicht sind doch nicht alle Banken so hart, wie wir ­Auslandschweizer es leider oft ­erleben.»