An der Mattackerstrasse 3 in Zürich wird seit August 2014 gebaut. Aus einem Einfamilien- wird ­ein Mehr­familienhaus. 2016 soll der Neubau fertig sein.

Bis anhin zahlte Besitzer ­Stephan Barth ein Bioabfall-Abo bei der Stadt Zürich. Es kostet 280 Franken pro Jahr, und dafür holt die Stadt ein- oder zwei-mal mal pro Woche seinen Grün-Abfall vor seiner Haustür ab.

Muss Besitzer Barth das Abo für das Jahr 2015 auch zahlen, obwohl er während der ganzen Bauzeit gar nicht dort wohnen kann? Und natürlich auch keinen Abfall produziert? «Ja», beschied ihm die Stadt Zürich. Bei diesem Abo gebe es nur eine Kündigungsmöglichkeit auf Ende Jahr mit einer Frist von einem Monat. Und diesen Kündigungstermin habe er verpasst. «Wir halten uns strikt an die Vertragsbestimmungen», heisst es im Brief, den Barth von der Stadt Zürich ­erhalten hat.

Immerhin: Nach Intervention von K-Geld hat die Stadt ihre Meinung revidiert, Barth muss nicht zahlen. Die Stadt will auch die Vertragsbedin­gungen ändern: Künftig können Kunden das Abo für einen beliebigen Zeitraum unter­brechen.