Ja. Ihre Autoversicherung hat Ihnen diesen Vorbehalt unterbreitet und Sie aufgefordert, die Klausel zu unterschreiben. Wenn Sie das nicht tun, müssen Sie damit rechnen, dass die Gesellschaft Ihr Auto nicht versichert.

Vorbehalte sind bei den Zusatzversicherungen der Krankenkassen und bei den Lebensversicherungen bekannt, die dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) unterstehen. Bei einem Gesundheitsvorbehalt sagt die Krankenkasse zum Beispiel: Die Kasse zahlt aus der betreffenden Zusatzversicherung nichts für die künftige Behandlung von genau bezeichneten Krankheiten oder Unfallfolgen, die bei Vertragsabschluss schon bestehen.

Weil Sachversicherungen ebenfalls dem VVG unterstehen, sind solche besonderen und individuellen Klauseln, die den Versicherungsschutz einschränken, auch hier erlaubt.

Bei der Autoversicherung sind vor allem Vorbehalte üblich, die die künftige Leistung bei Alkoholmissbrauch ausschliessen. Denkbar ist aber auch, dass die Gesellschaft das Diebstahlrisiko in bestimmten Ländern nicht versichert oder die Entschädigung auf den Zeitwert des Autos beschränkt.

Beachten Sie, dass in Ihrem Fall zu unterscheiden ist:

  • Bezüglich der obligatorischen Autohaftpflicht gilt: Wenn Sie unter den geschilderten Umständen einen Unfall verursachen, muss Ihre Versicherung den Schaden des Geschädigten voll übernehmen. Aber sie kann auf Sie Regress nehmen, also die ganze Auszahlung an das Opfer bei Ihnen eintreiben.
  • Bezüglich der Kaskoversicherung gilt: Schäden an Ihrem eigenen Auto würden mit dieser Klausel nicht vergütet.

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