In letzter Zeit ist bei den Banken ein klarer Trend feststellbar: Sie versuchen hartnäckig, ihren Kundinnen und Kunden ein Vermögensverwaltungsmandat zu verkaufen. So verdienen sie garantiert über die Pauschalgebühr – egal, ob sich das Depot des Kunden ­positiv oder negativ entwickelt.

Das zeigt sich auch bei Ihnen. Ihre Anlage in «Selection Einkommen» von rund 160000 Franken hat im Jahr 2015 eine Bruttoren­dite von 0,47 Prozent abgeworfen. Die Nettorendite hingegen war negativ: minus 0,7 Prozent. Das ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass die ZKB Ihnen eine Pauschale von 1,1 Prozent pro Jahr für das Mandat abzieht. Diese Pauschale liegt im üb­lichen Rahmen – zumal auch die Depotkosten sowie die Courtagen (Kaufs- und Verkaufs­gebühren) enthalten sind.

Die ZKB hat an Ihnen aber noch mehr verdient als diese 1,1 Prozent. Denn sie investierte das Geld vor allem in Fonds. Mit drei Konsequenzen:

1. Ein Teil der Anlagesumme ging in ZKB-hauseigende Fonds. Dort hat die ZKB an der Ver­waltungskommission der Fonds verdient – was Ihren Ertrag geschmälert hat.

2. Der grössere Teil Ihrer An­lage ging in fremde Fonds, und diese Fondsgesellschaften zahlten der ZKB im Gegenzug Vergütungen (Vertriebsentschädigungen). Auf diese sogenannten Retrozessionen haben Sie im Vertrag rechtsgültig verzichtet.

3. Zudem hat die ZKB mit ­Ihrem Geld Fonds in Fremdwährungen gekauft. Dazu musste sie ­jeweils ihre Schweizer Franken in diese Fremdwährungen umtauschen – und für diesen Umtausch hat sie auch noch Wechselkurs­gebühren kassiert.

Fazit: Dieses Mandat kostet Sie viel Geld, obwohl rund 70 Prozent des Geldes in festverzinslichen ­Papieren angelegt ist. Diese werden aber in naher Zukunft kaum eine hohe Rendite abwerfen.

 

Die ZKB hält dazu fest:

Seit dem 01.01.2015 werden sämtliche Vermögensverwaltungsmandate der Zürcher Kantonalbank ohne Vertriebsentschädigung umgesetzt. In den aktuellen Verträgen ist die Verzichtserklärung nicht mehr Bestandteil des Vertrages. Bei VV-Selection-Kunden wurde bei der Kommunikation im November 2014 auf das Einholen eines neuen Vertrages verzichtet. Allerdings wurden die Kunden mit einem Brief und einem neuen Produktblatt über die neue Umsetzung informiert. Diese Aussage ist somit nicht mehr korrekt und bezogen auf das angesprochene Jahr 2015 falsch.