Ja. Das Pensionskassenobligatorium gilt für alle Bruttojahreslöhne ab 22'050 Franken. Bis zu ­einem Jahreseinkommen von 29'400 Franken liegt der versicherte Lohn fix bei 3675 Franken. Das heisst: Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, für diesen Lohnanteil Beiträge an die Pensionskasse zu zahlen. Die Hälfte davon darf er Ihnen vom Lohn abziehen.