Wer die Bundessteuer für das Jahr 2023 vorauszahlt, erhält bis zum Fälligkeitstag einen Vergütungszins von 1,25 Prozent. Fällig wird die Steuer am 1. März. Am meisten profitieren können Steuerpflichtige, die den mutmasslichen Betrag im Januar einzahlten, ohne die provisorische Steuerrechnung abzuwarten.

Eine Umfrage von K-Geld in den Deutschschweizer Kantonen zeigt: Das funktioniert nicht überall. Die Mehrheit der Kantone akzeptiert keine Vorauszahlungen, bevor die provisorische Rechnung zugestellt wird. Solche «wilden Zahlungen» werden etwa im Kanton Zürich innert 30 Tagen an den Steuerpflichtigen zurückgezahlt. Eine Verordnung des Eidgenössischen Finanzdepartements räumt den Kantonen diese Möglichkeit ein. So entfällt die Pflicht, den Zins von 1,25 Prozent zu vergüten.  

Andere Kantone sind grosszügiger: Steuerpflichtige in Kantonen wie Aargau, Basel-Landschaft, Bern, Luzern oder Zug können auch ohne provisorische Rechnung im Voraus zahlen. Wer in diesen Kantonen noch mehr vom Zins profitieren möchte, kann sogar bereits die direkte Bundessteuer 2024 vorauszahlen, die erst am 1. März 2025 fällig wird – vorausgesetzt, dass es auch nächstes Jahr für Vorauszahlungen einen Zins gibt.