Ja. Das Fenster ist ein integraler Teil des Dachs, und das Dach steht im gemeinschaftlichen Eigentum. Es dient ja schliesslich allen. Damit muss die Eigentümergemeinschaft für den Ersatz aufkommen, und alle Eigentümer müssen ihren Anteil gemäss ihrer Wertquote beisteuern. Die Wertquote beziffert den Anteil der jeweiligen Stockwerkeigentums­einheit in Bruchteilen am Wert der gesamten Liegenschaft.