Ja. Es ist üblich, dass sich Bankenvertreter bei Gesprächen mit Kunden Notizen machen. Dies kann helfen, Sie bezüglich Anlagen zu beraten. Wenn Sie nicht wollen, dass persönliche Informationen ­gespeichert werden, sollten Sie dies klar zum Ausdruck bringen und sich schriftlich bestätigen lassen. Sie haben jederzeit das Recht, die Gesprächsnotizen des Bankberaters einzusehen.