Ja. Sofern Ihr Vermögen höchstens 100'000 Franken beträgt, erlischt Ihr Anrecht auf Ergänzungsleistungen nicht. Für Ehepaare liegt diese Grenze bei 200'000 Franken. Selbstbewohnte Liegenschaften werden bei der Frage, ob das Vermögen die genannten Grenzen übersteigt, nicht berücksichtigt.