Nur den Restwert. Es handelt sich um eine Forderung von Ihnen an den Darlehensschuldner. Die Rückzahlungen sind kein Vermögenszuwachs. Doch erhöhte sich dadurch eventuell das Guthaben auf ­Ihrem Bankkonto per 31. Dezember. Dieses ist im Wertschriftenverzeichnis einzutragen.