Vor zwei Jahren überschrieb Thomas Huber (Name geändert) seiner ältesten Tochter sein Haus im Simmental BE als Erbvorbezug. Der Verkehrswert betrug 650 000 Franken. Die Tochter musste nur die Hypothek von 450 000 Franken übernehmen. ­Dafür behielt Huber ein Wohnrecht an einer der zwei Drei-Zimmer-Wohnungen. Keller, Estrich und Garten durfte er mitbenutzen. Huber vereinbarte mit seiner Tochter in einem Vertrag, dass er 300 Franken pro Monat Wohnrechts...