Viele Leute haben neben ihrem Hauptwohnsitz noch einen Zweitwohnsitz, zum Beispiel eine Ferienwohnung. Oder sie leben als ­Wochenaufenthalter fünf Tage pro Woche an ihrem Arbeitsort und kehren nur übers Wochenende nach Hause. Liegen die beiden Wohnsitze nicht im gleichen Kanton, kann es zu Diskussionen mit den jeweiligen Behörden kommen. Denn beide Kantone möchten möglichst viel Steuern einnehmen. 

Umgekehrt die Steuerpflichtigen: Sie wollen dort be...