Vorläufig keine Strafzinsen für Spargelder

Die Schweizerische Nationalbank (SNB) versucht, mit Negativzinsen den Franken zu schwächen. So hat sie mit der Auf­hebung der Euro-Untergrenze auch eine Erhöhung des Negativzinses auf Guthaben der Banken bei der SNB bekannt gegeben. Per 22. Januar reduzierte sie den Satz für ­Gelder, die einen bestimmten Freibetrag übersteigen, um 0,5 Prozentpunkte auf –0,75 Prozent. Zudem will sie das Ziel-band für den Dreimonatslibor im gleichen Umfang auf –0,25 bis –1,25 Prozent ­drücken.

Noch will keine Publikumsbank die ­Negativzinsen bei der Nationalbank auf Einlage- und Spargelder von Privatkunden überwälzen. Spargelder werden demnach weiter nahe bei oder zu 0 Prozent verzinst. Anders sieht es bei Grosskunden aus. Als erstes Institut bestätigte die Credit Suisse, dass sie bei institutionellen und grossen Firmenkunden eine ­sogenannte Guthabenkommission einführt.

Sollte die gespannte Situation am ­Devisenmarkt anhalten, ist zu befürchten, dass mittelfristig auch ­private Kunden sowie kleine und mittelgrosse Firmen einen Strafzins bezahlen müssen.