Wer erhebt eine Steuer auf das Vermögen?
Alle Kantone und Gemeinden, der Bund hingegen nicht.
Wo wird die Vermögenssteuer erhoben?
Bewegliche Vermögen wie Bargeld, Wertschriften oder ein Auto sind im Wohnsitzkanton zu versteuern, Liegenschaften im Kanton, in dem sie sich befinden. Im Wohnsitzkanton wird aber der Wert einer Liegenschaft, die sich in einem anderen Kanton befindet, für die Bestimmung des Steuersatzes berücksichtigt. Das bedeutet: Das Vermögen im Wohnsitzkanton wird zum Satz des gesamten Vermögens inklusive Liegenschaft besteuert.
Was zählt zum steuerbaren Vermögen?
Bargeld, Bankguthaben, Wertpapiere, Edelmetalle (Gold, Silber), Autos, Schiffe, Pferde, Sammlungen (Marken, Münzen, Bilder, Kunstgegenstände), Forderungen aus Darlehen, rückkauffähige Kapital- und Rentenversicherungen sowie Grundstücke.
Sind Hausrat und persönliche Gebrauchsgegenstände steuerfrei?
Ja. Das gilt auch für Bilder, Skulpturen, Schmuck, Weine und andere Wertgegenstände, sofern es sich nicht um eine eigentliche Sammlung handelt. Davon ausgenommen sind besonders wertvolle Gegenstände wie das Bild eines bekannten Künstlers.
Was gilt beim Kapital der 2. Säule und der Säule 3a?
Es muss bis zur Auszahlung nicht als Vermögen versteuert werden.
Wie werden die Vermögen von Ehegatten besteuert?
Sie werden zusammengerechnet und gemeinsam besteuert. Das gilt auch bei einer Gütertrennung.
Wer muss das Bankguthaben eines Kindes versteuern?
Der Inhaber der elterlichen Sorge bis zur Volljährigkeit. Bei Kindern unter gemeinsamer Sorge von nicht gemeinsam besteuerten Eltern wird das Vermögen je nach Kanton hälftig auf die Eltern aufgeteilt (Uri) – oder es wird demjenigen Elternteil zugerechnet, dem der Kinderabzug zusteht (Zürich) oder der zur Hauptsache für den Unterhalt des Kindes aufkommt.
Zu welchem Wert muss das Vermögen versteuert werden?
In der Regel zum Verkehrswert per 31. Dezember. Fahrzeuge werden jährlich abgeschrieben, je nach Kanton zwischen 30 und 60 Prozent. Für an der Börse gehandelte Wertpapiere gelten die Kurslisten der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Darin sind auch die Kurse für Devisen, Kassenobligationen, Edelmetalle und Rückkaufswerte von Lebensversicherungen aufgeführt. Bei Liegenschaften gilt der von den Behörden festgesetzte Steuerwert.
Können Schulden vom Vermögen abgezogen werden?
Ja, nur das Reinvermögen muss versteuert werden. Abziehbar sind Hypotheken, Kleinkredite, Privatdarlehen und fällige Steuerraten, die noch nicht bezahlt sind.
Muss das gesamte Reinvermögen versteuert werden?
Nein, die meisten Kantone gewähren persönliche Freibeträge oder ein steuerfreies Minimum. Je nach Kanton beträgt das steuerpflichtige Mindestvermögen zwischen 31'000 Franken für Alleinstehende (Wallis) und 401'000 Franken für Verheiratete mit zwei Kindern (Thurgau).
Wie hoch ist die Vermögenssteuer?
Die Steuersätze unterscheiden sich von Kanton zu Kanton. Die Tarife sind meist progressiv gestaltet, das heisst: je höher das Reinvermögen, desto höher der Prozentsatz. So verlangt etwa Neuenburg von Verheirateten ohne Kinder bei einem Reinvermögen von 500'000 Franken 2522 Franken Vermögenssteuern. In Zug sind es nur 284 Franken. Appenzell Innerrhoden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schwyz und Thurgau wenden einen proportionalen Steuertarif an.
Dabei bleibt der prozentuale Steuersatz unverändert hoch. Die Höhe der Vermögenssteuer lässt sich mit dem Steuerrechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung berechnen.