Die Mietkautionsversicherung springt ein, wenn ein Mieter die verlangte Summe fürs Depot nicht bar aufbringen kann (siehe Unten). Der Mieter zahlt eine Prämie, und die Versicherung garantiert eine Vorschussleistung im Schadenfall. Das heisst: Hinterlässt der Mieter beim Auszug Schäden, für die er ­geradestehen muss, zahlt die Mietkautionsversicherung dem Vermieter die Reparatur – holt dieses Geld dann aber beim Kunden wieder ­zurück.

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