Ja, entscheidend ist hier einzig die maximale Einkaufsmöglichkeit. Ihr Lohn hat keinen Einfluss darauf. Allerdings: Sinnvoll wäre das nicht. Ein Einkauf, der höher ist als das steuerbare Einkommen, drückt Ihre Steuerlast zwar auf Null. Doch Einkaufsbeträge, die höher sind als das steuerbare Einkommen, bringen keinen Steuervorteil mehr. Denn es gibt kein «Negativ-­Einkommen». Die zusätzlichen 60000 Franken würden also keinerlei Steuerersparnis mehr mit sich bringen.

Steuertechnisch betrachtet ist es sinnvoller, einen möglichen ­Einkauf über mehrere Jahre zu staffeln und so die Steuerprogression über mehrere Jahre zu brechen. An ­Ihrem Beispiel sähe das so aus (Angaben für Bund, Kanton, ­Gemeinde in Horgen ZH für Alleinstehende):

Der einmalige Einkauf von 180000 Franken reduziert die ­Steuerrechnung in diesem Jahr von 38364 Franken auf nur noch 24 Franken Personalsteuer.

Werden nächstes Jahr bei gleichbleibenden Voraussetzungen die verbleibenden 60000 Franken eingezahlt, spart dies weitere 18376 Franken Steuern. Insgesamt sind das 56716 Franken Steuerersparnis.

Werden aber die Einkäufe über vier Jahre auf Tranchen zu je 60000 Franken verteilt, so mindert das die Steuerrechnung jedes Jahr um 18376 Franken, insgesamt also um 73504 Franken. Aus dieser Staffelung resultiert damit eine ­zusätzliche Steuerersparnis von 16788 Franken.