Ja. In diesem Fall gilt die Einlagensicherung quasi doppelt. Denn im Konkursfall würde das Guthaben auf die zwei Ehepartner aufgeteilt, und sie hätten dann je ein Guthaben von 75000 Franken. Und mit dieser Summe würden Sie dann beide von der Einlagensicherung profitieren. Denn diese schützt maximal 100000 Franken – und zwar pro Kunde und Bank.

Hätte aber beispielsweise Ihr Mann bei der gleichen Bank ­zusätzlich noch ein Konto mit ­einem Guthaben von 50000 Franken, so wäre dieses nicht mehr vollständig geschützt, sondern nur noch mit 25000 Franken, weil er nun die Obergrenze von 100000 Franken erreicht hätte.

Alle Infos zur Einlagen­sicherung finden Sie auf der Website Esisuisse.ch.