Die Tante von Samuel Küng (Name geändert) aus Solothurn starb Ende Februar in Zürich. Die 77-Jährige hatte kein Testament verfasst. Für die Verteilung der Erbschaft gilt deshalb das Gesetz. Erbberechtigt sind danach die hinterbliebenen Verwandten der Verstorbenen: ihre zwei noch lebenden Schwestern und die Kinder der bereits verstorbenen Geschwister. Küng gehört als Neffe zu den gesetz­lichen Erben.

Wer erbt, bekommt aber nicht unbedingt etwas ...