Ja. Sowohl Spargelder als auch Festgeldanlagen fallen unter das Schweizer Einlagensicherungssystem. Festgelder sind erst seit Anfang dieses Jahres ausdrücklich durch die Einlagensicherung geschützt. Allerdings sind pro Kunde und Bank nur einmal 100'000 Franken gesichert. Das heisst: Wenn Sie bei der gleichen Bank auf Ihren Namen 100'000 Franken auf dem Sparkonto und denselben Betrag in Festgeld haben, wären nur 100'000 Franken abgedeckt.

Anders verhält es sich, wenn beispielsweise das Festgeld auf Ihren Namen eingetragen ist und das Sparkonto auf Ihren Namen und den Ihrer Frau. Dann würde das auf zwei Namen lautende Sparkonto als separater Kunde angesehen – und es wären nochmals 100'000 Franken abgesichert.