3 oder 6 Monate. Die Laufzeit einer Festhypothek endet zu einem genau festgelegten Zeitpunkt. Bei der Aufnahme einer Festhypothek wird aber meistens ein Rahmenvertrag abgeschlossen. Dieser sieht eine Kündigungsfrist für die Auflösung des Darlehens vor. Wer den Rahmenvertrag nicht auf den Ablauf der Festhypothek kündigt, muss das Darlehen anschliessend höher ver­zinsen. Denn nun gelten die An­sätze für variable Hypotheken.

K-Geld hat 25 Hypotheken-­Anbieter nach der Kündigungsfrist gefragt. Bei zehn von ihnen müssen die Kunden den Rahmenvertrag kündigen, wenn sie das Darlehen zurückzahlen wollen. Sonst läuft der Darlehensvertrag weiter – aber zu den schlechteren Konditionen der Zinsen für variable Hypotheken.

Die Kündigungsfrist beträgt bei Allianz, Axa Winterthur sowie Obwaldner und Nidwaldner Kantonalbank sechs Monate. Bei Bank Coop, Basler Kantonalbank, Crédit Agricole Financements, Helvetia Ver­sicherung und Zürich Versicherung sind es drei Monate. Bei der Raiffeisen-Gruppe sind es – je nach ­Genossenschaft – drei oder sechs Monate.