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Nein. Die Behörden dürfen nicht einfach ein fiktives Einkommen in die Veranlagung einsetzen. Verdächtigte Steuerzahler mit Beweisforderungen zu nötigen, ist ebenfalls nicht korrekt. Es gehört aber zur Praxis der Steuerbehörden, ungewöhnliche steuerliche Entwicklungen routinemässig herauszusuchen. Dann bohren sie nach – und das trifft gelegentlich unbescholtene Steuerzahler. Wer alles deklariert hat, hat nichts zu befürchten. Klar ist: Wächst das Vermögen stärker, als es das Einkommen ermöglicht, müssen Steuerpflichtige plausibel erklären, weshalb das so ist. Sonst werden sie nach geschätztem Aufwand besteuert. Doch wie beweisen Steuerzahler, was sie nicht ausgegeben haben? Das können sie nicht und müssen es auch nicht. Sie müssen den Steuerbehörden nur begründen, weshalb Sie mit einem kleinen Teil des Einkommens leben können. Die Behörden müssten beweisen, dass Sie auf besserem Fuss leben, als Sie angeben. Und dass Sie nicht das ganze Einkommen versteuern.
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