Bei einem Hypothekarkredit ­verpfänden die Kreditnehmer eine Liegenschaft, bei einem Lombardkredit hinterlegen sie als Pfand Wertschriften.

Die verpfändeten Wertschriften bleiben während der Laufzeit des Kredits im Besitz des ­Schuldners, er profitiert also weiterhin von allfälligen Wert­steigerungen seiner Anlagen. ­Zudem erhält er Dividenden und Zinsen und kann das mit ­seinen Aktien verbundene Stimmrecht ausüben.

Der Schuldner muss dem ­Kreditgeber das geliehene Geld am Ende der vereinbarten Laufzeit oder nach einer bestimmten Kündigungsfrist zurückzahlen. Während der Laufzeit ist ein ­Darlehenszins geschuldet.

Die Zinsen variieren je nach ­Depotbank, Depotkonstellation, Währung und Marktumfeld stark. Lombardkredite mit fester Laufzeit haben in der Regel ­einen tieferen Zinssatz als jene mit unbestimmter Laufzeit.

Der Begriff Lombardkredit hat seinen Ursprung im Mittel­alter. In der norditalienischen Region Lombardei vergaben Kaufleute Kredite gegen ein Pfand. Diese ­Kreditform fand ­europaweit ­Anklang und trug zum Aufstieg der norditalienischen Handelshäuser bei.