Wer Finanzprodukte vertreibt, muss die Anleger aufklären. Bislang fand man die wesentlichen Informationen über Fonds im zweiseitigen Key Investor Information Document (KIID). Es wird nun vom dreiseitigen Basisinformationsblatt, dem Key Information Document (KID), abgelöst. Erste solche ausführlichere Dokumente gibt es bereits. Spätestens ab 1. Januar 2022 müssen alle Fonds ein solches Basisinformationsblatt haben. Das schreibt das Finanzdienstleistungsgesetz vor ...