Mit einem freiwilligen Einkauf in die Pensionskasse lassen sich Steuern sparen und das Alterskapital erhöhen. Solche Einzahlungen sind aber nicht immer von Vorteil. Denn freiwillige Einkäufe landen im überobligatorischen Teil des Altersguthabens. Sie erhöhen die Altersrente oft nicht oder nur geringfügig, weil der gesetzliche Umwandlungssatz von 6,8 Prozent nur für den obligatorischen Teil gilt (