Es ist in der Regel sinnvoll, Pensionskassengelder wenn immer möglich auf zwei Freizügigkeitsstiftungen transferieren zu lassen. Der Grund: Sie können Ihr Guthaben bei der Pensio­nierung in zwei verschiedenen Jahren beziehen und dadurch Steuern sparen. Der Haken: Solange das Geld auf Freizügigkeitskonten parkiert ist, sind Sie bei Invalidität oder Todesfall nicht versichert.