Nein. Wenn Sie das Geld nicht für die Bestreitung des Lebens­unterhalts benötigen, können Sie es auch auf dem Freizügigkeitskonto belassen. Das ist bei Frauen bis maximal Alter 69 möglich. Der Vorteil: Sie erhalten mehr Zins als auf einem Sparkonto und müssen darauf weder Ertrags- noch Vermögenssteuern be­zahlen.