Die Frage einer 63-jährigen ­Leserin aus dem Kanton Schwyz an die K-Geld-Finanzberatung ist ­typisch: «Kann ich von meinem BVG-Freizügigkeitskonto eine ­Rente beziehen?».

Die Antwort lautet: Im Prinzip nein. Betroffen sind insbesondere ältere Pensionskassen-Versicherte, die zum Beispiel ihren Job verlieren und dann aus der Pensionskasse ausscheiden. Dann müssen sie ihr Altersguthaben auf ein oder zwei Freizü...