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K-Geld 02/2014
02.04.2014
Beim Bezug zählt das Geburtsdatum. Steuerlich spielt es jedoch keine Rolle: Sie können theoretisch Ende 2014 und Anfang 2015 ein Konto auflösen. Die Beträge werden separat besteuert, auch wenn dazwischen kein volles Kalenderjahr liegt.
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