Ja. Die Kassenobligationen sind Ihr Eigentum. Und bei Ihrem Tod geht Ihr gesamtes Eigentum an Ihre Erben. Das Depot lautet dann auf die Erbengemeinschaft, bis eine Erbteilung erfolgt. Ihre Erben könnten auch eine vorzeitige Rückzahlung der Kassenobligationen verlangen. Das würde allerdings eine Gebühr von 250 Franken kosten.