Schicken Sie der Behörde ­einen Beleg, dass die Summe an Ihren Sohn ging. Damit kann sie die Vermögensveränderung nachvollziehen. Und teilen Sie der Steuerbehörde mit, dass es sich um eine Schenkung handelte. Schenkungen an Kinder sind in den meisten Kantonen von der Steuer befreit und haben somit weder für Sie noch für Ihren Sohn direkte steuer­liche Konsequenzen.