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29.03.2011
Die Kleinunternehmer und leitenden Angestellten von Kleinfirmen mussten sich bisher mit einem Geschäftswagen unter 100 000 Franken begnügen. Leisteten sie sich ein teureres Fahrzeug, hatte das nämlich finanzielle Nachteile: Die Steuerbehörden haben den sogenannten Vorsteuerabzug auf dem darüberliegenden Preis verweigert.
Unter Vorsteuerabzug versteht man die Mehrwertsteuer, die das Unternehmen einem Lieferanten – in diesem Fall dem Autoh&aum...
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