Ja. Das Gesetz verlangt, dass die Ausgleichskasse bar ausgezahlte Altersleistungen von der Arbeitslosenentschädigung abzieht. Die Höhe des Abzugs erfolgt ­aufgrund einer Umrechnung: Dabei wird die Barauszahlung in eine monatliche Rente umgerechnet.

Diesen Taggeld-Abzug können Betroffene verhindern, indem sie sich das Altersguthaben auf ein Freizügigkeitskonto auszahlen lassen.