Ja, sofern die Konten bei zwei verschiedenen Raiffeisengenossenschaften eingerichtet sind. Jede einzelne selbständige Genossenschaft von Raiffeisen ist eine eigene Bank. Und für jede einzelne selbständige Genossenschaft kommt unabhängig die Einlagensicherung bis maximal 100'000 Franken pro Kunde zur Anwendung. Geschäftsstellen von Raiffeisen sind jedoch keine selbständigen Genossenschaften.